Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der vom Finanzamt gemeldete Grundsteuermessbetrag.
Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 basieren auf dem neuen Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt ermittelt wurde. Dieser Messbetrag hat sich durch die Grundsteuerreform geändert, bei der Grundstückswerte, Grundstücksarten und Flächengrößen neu bewertet wurden. Dadurch können sich Unterschiede im Vergleich zu den Vorjahren ergeben:
- Erhöhungen der Grundsteuer treten auf, wenn der neue Messbetrag höher ausfällt als bisher.
- Senkungen können eintreten, wenn der Messbetrag niedriger ist.
Trotz der Senkung des Hebesatzes durch den Gemeinderat (auf 220 % für die Grundsteuer B) kann es für einige Grundstückseigentümer*innen trotzdem zu einer höheren Steuer kommen, wenn der neue Messbetrag stark gestiegen ist.
Falls Sie den Messbetrag als fehlerhaft ansehen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt, oder an ihren Steuerberater.
Beachten Sie außerdem, dass einige Bescheide noch in Bearbeitung sind und es hier zu späteren Anpassungen kommen kann.
Zusammenfassung:
Die Festsetzungen der Grundsteuer vor der Reform waren in der Regel günstiger als nach der Reform, weil das alte System auf veralteten Bewertungsgrundlagen beruhte. Hier die Hauptgründe:
1. Veraltete Bewertungsgrundlagen (Einheitswerte)
- Vor der Reform basierte die Grundsteuer auf sogenannten Einheitswerten, die in Westdeutschland seit 1964 und in Ostdeutschland seit 1935 nicht mehr aktualisiert wurden. Diese Werte spiegelten die tatsächlichen Grundstückswerte und Marktverhältnisse nicht mehr wider.
2. Reformziel: Gerechtigkeit und Anpassung an aktuelle Werte
- Die Reform hatte das Ziel, die Grundsteuer an aktuelle Marktverhältnisse und tatsächliche Grundstückswerte anzupassen. Dazu wurden Grundstückswerte, Grundstücksarten und Gebäudeflächen neu berechnet. Das führte in vielen Fällen zu einer deutlichen Erhöhung des Grundsteuermessbetrags.
- Die Neubewertung sorgt dafür, dass vergleichbare Grundstücke und Gebäude gerechter behandelt werden, aber sie kann auch dazu führen, dass die Steuer deutlich höher ausfällt
3. Abhängigkeit von Lage und Nutzung
- Vor der Reform wurden Unterschiede in der Nutzung eines Grundstücks oft nur unzureichend berücksichtigt. Die Reform legt mehr Wert auf Faktoren wie:
- Grundstücksfläche
- Wohn- und Nutzfläche
4. Hebesätze und Kommunale Anpassungen
- Vor der Reform hatten viele Gemeinden hohe Hebesätze, um die niedrigen Einheitswerte auszugleichen. Nach der Reform mussten einige Kommunen die Hebesätze senken, um extreme Belastungen zu vermeiden. Trotzdem können die höheren Bewertungsgrundlagen dazu führen, dass die Grundsteuer insgesamt für einzelne Immobilien steigt.
Der Bürgermeister