Larissa Wegner vom Ingenieurbüro „Planungsschmiede Braun“ in Würzburg stellte dem Lülsfelder Gemeinderat in der jüngsten Sitzung die Ergebnisse der öffentlichen Ausschreibung des Bebauungsplans „Am Brunnhügel“ vor. In dem 22-seitigen Dokument wurden Kommentare unter anderem von der Naturschutzbehörde oder dem Bauamt und Landratsamt Schweinfurt behandelt. Es ging dabei zum Beispiel um Schallschutzmaßnahmen für die Grundstücke in der Nähe des Feuerwehrhauses. Darüber hinaus gab es auch Eingaben von mehreren Privatpersonen, die vom Umfang her die behördlichen Punkte deutlich vom Umfang her übertrafen. Dabei ging es beispielsweise um Schallemission, einer Verschlechterung der Verkehrssituation oder eine mögliche Gefährdung des Grundwassers durch das geplante Baugebiet. Außerdem hätten sich alle Einreicher eine intensivere Beteiligung am Verfahren gewünscht. Nachdem Wegner alle Punkte ausführlich kommentiert hatte beantwortete Sie auch die wenigen Fragen der Räte. So wollte Ulrich Schemmel wissen, ob mit Einschränkungen durch einen etwaigen Feldlärchenbestand zu rechnen sei. Er hatte in einem früheren Bescheid davon gelesen. Wegner konnte klarstellen, dass die Feldlärche zwar in Lülsfeld beheimatet sei, sie im betroffenen Baugebiet jedoch nicht zugeordnet wäre. Nicht zuletzt durch ihren souveränen Vortrag stimmte das Gremium dem Beschluss einstimmig zu.
Gestaltungsmaßnahmen trotz möglicherweise geringerer Mittel?
Eine der ältesten Straßen in Lülsfeld ist die Kirchstraße. Deshalb sind die in der Straße verlegten Wasser- und Abwasserleitungen stark renovierungsbedürftig. Deshalb plant die Gemeinde seit einiger Zeit eine Sanierung mit zusätzlichem Ausbau der Straße und des Kirchplatzes. Bürgermeister Thomas Heinrichs wies die Räte jetzt auf möglicherweise geringere Fördermittel hin. Eine neue zusätzliche Förderung wäre über das ELER-Programm, einem europäisches Förderprogramm möglich. Auf Nachfrage von Gemeinderat Jürgen Landauer detaillierte der Bürgermeister die Fördermöglichkeiten. Während beim Kanal eine Förderung von bis zu 50% möglich sei, müsse die Sanierung der Wasserversorgung grundsätzlich komplett von der Gemeinde übernommen werden. Schließlich stimmten alle Räte dafür an der Sanierung festzuhalten und einen entsprechenden ELER-Antrag zu stellen.
Zum Tagesordnungspunkt „Erlass einer Hebesatzsatzung“ der Grund- und Gewerbesteuer hatte der Bürgermeister den Leiter der Verwaltungsgemeinschaft, Johannes Lang eingeladen. Aktuell liegen die Hebesätze der Grundsteuer A bei 360%, bei Grundsteuer B bei 340% und bei der Gewerbesteuer bei 350%. Lang erklärte, dass diese Steuern eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde darstellen. Sie dienen zur Finanzierung in die Infrastruktur also zum Beispiel dem Bau und der Instandhaltung von Straßen oder der Wasserversorgung. Das Geld kann aber auch für den Bau und Erhalt von Kindergärten oder Schulen verwendet werden. Nach ausführlicher Erklärung verschiedenster Aspekte zu diesem Themengebiet beschloss der Gemeinderat folgende neue Hebesätze: Die Grundsteuer A bleibt bei 360%, die Grundsteuer B wird auf 220% gesenkt und die Gewerbesteuer bleibt bei 350%. Außerdem legte man fest, dass die Sätze jährlich überprüft werden müssen.
Zum Ende der Sitzung sprach Heinrichs noch das Thema „Windpark“ an. Er berichtete, dass der Projektierer „ABO Energy“ plant am 28.10. mit seiner Website online zu gehen. Außerdem vermeldete er einen positiven Förderbescheid für die Erweiterung des Schallfelder Feuerwehrhauses.