Zum Einstieg in die jüngste Gemeinderatssitzung legte Lülsfelds erster Bürgermeister Thomas Heinrichs einige Zeitungsausschnitte zum Thema Wassergebühren vor. Das war das zentrale Thema. Gleich drei Tagesordnungspunkte zielten darauf ab: Das Gremium sollte nämlich über die Wasserverbrauchsgebühren für die Gemeinde, für die Jahre 2024 bis 2027 beraten und entscheiden. Außerdem sollten jeweils die Kanalbenutzungsgebühren für Schallfeld und Lülsfeld, für die Jahre 2024 bis 2027 neu festgesetzt werden. Diese werden in der Gemeinde für die Ortsteile getrennt festgelegt. In den Artikeln war zu lesen, dass andere Gemeinden die Kosten für Wasser und Abwasser auf bis zu fünf €/m³ oder mehr erhöht hatten. Eine Anpassung der Gebühren sei nötig um die steigenden Kosten vor allem für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten zu decken. Um die Entscheidungen auf sachliche Basis stellen zu können hatte der Bürgermeister Kämmerer Rene Borchardt in die Sitzung eingeladen. Borchardt präsentierte ausführlich die erstellten Kalkulationen und erklärte den Räten, dass eine höhere Bürgerbeteiligung nötig sei um das bereits jetzt schon existierende Defizit auszugleichen. Die anstehende Schlammentsorgung der Kläranlage sei zum Beispiel ein größerer Kostenblock, der jetzt berücksichtigt werden müsse. Auch die Kosten für die sogenannte „Befliegung“ der Gemeinde müsse in die Kalkulation einfließen. Eine Befliegung dient dazu den Anteil der versiegelnden Flächen genau zu bestimmen. Nur so könnten die Gebühren auch gerecht an die Bürger verteilt werden. Borchardt wusste, dass Lülsfeld bereits die dritte Gemeinde innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen sei, die diese Methode wählt.
Konkret schlug der Kämmerer letztendlich vor, die Abwassergebühren für Lülsfeld von 1,8 €/m³ auf 2,2€/m³ und für Schallfeld von 1,4 €/m³ auf 1,80 €/m³ zu erhöhen. Außerdem soll das Gebrauchswasser von 1,8 €/m³ auf 2,6 €/m³ angehoben werden. Nicht zuletzt wegen des souveränen Vortrags des Kämmerers stimmten die anwesenden Gemeinderäte einstimmig zu.
Auch der nächste Tagesordnungspunkt drehte sich um eine Kostenerhöhung, wobei diesmal eine Verdoppelung zur Entscheidung vorlag. In einem Schreiben wies das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf eine Änderung der Körperschaftswaldverordnung hin. Diese Änderung hätte zur Folge, dass das sogenannte Beförsterungsentgelt von bisher 1.230€ auf rund 2.620€ erhöhen werden müsste. Da als zweite Option nur der Ausstieg aus den bestehenden Verträgen zur Debatte stünde, stimmen die Räte auch dieser Erhöhung zu.
Bürger und Gemeinde wünschen sich mehr Beteiligung bei der Windkraft
Zweite Bürgermeisterin Andrea Reppert brachte die wesentlichen Nachfragen bei den beiden Bürgerversammlungen mit in die Runde. Dabei ging es zum Beispiel um die Anschaffung eines Defibrillators oder um die Bürgerbeteiligung bei der Erstellung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Den letzten Punkt aufgreifend präsentierte der Bürgermeister ebenfalls Presseberichte aus der Region in der Gemeinderatsitzung und zitierte einen Beitrag „Ohne Flächenpooling hat die Gemeinde keine Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Erstellung von Windkraftanlagen.“
Konkret geht es in Schallfeld und Lülsfeld um das Vorbehaltsgebiet WK 61, das zwischen den Gemeinden Lülsfeld und Frankenwinheim liegt. Dieses Projekt befindet sich aktuell in der Vorplanungsphase und hier im Teilschritt Flächensicherung. Der Bürgermeister listete einige Vorteile einer gemeindlichen Beteiligung auf. Zum einen sei mit höheren Einnahmen zu rechnen: „Das Geld bleibt im Dorf“. Bürger hätte leichter die Möglichkeit sich zu beteiligen. Schließlich sei auch mehr Transparenz und besserer Informationsfluss sichergestellt. Heinrichs wies abschließend noch ausdrücklich darauf hin, dass vor allem die Flächeneigentümer einen wesentlichen Einfluss auf das Verfahren hätten und rief diese konkret und nachdrücklich auf, die Belange der Gemeinde und der Mitbürger nicht aus den Augen zu verlieren. Die Gemeinderäte Ulrich Schemmel und Martin Ament schlugen in die gleiche Kerbe. Nicht zuletzt um des Dorffriedens willen müsse die Gemeinde die Chance nutzten ein gewisses Maß an Einfluss zu bekommen.
Da am Ende der Diskussion alle Räte von den Vorteilen und Möglichkeiten einer Beteiligung überzeugt waren, wurde beschlossen das Flächenpooling auch dann durchzuführen, wenn sich Frankenwinheim nicht beteiligen will.
Schließlich gab der Bürgermeister bekannt, dass der Gemeinderat dem Elisabethenverein auf freiwilliger Basis einen Defizitausgleich in Höhe von rund 18.500 € zukommen lässt.
Außerdem wurde noch der Erweiterung der Beleuchtung im Schallfelder Kirchweg zugestimmt.
Vergleichsweise moderate Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren