Gemeinde Lülsfeld   DEU Lülsfeld COA svg
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Energiesicherheit, Wind- und Sonnenenergie

10/2024

ABO Energy teilte mit, dass in den nächsten 14 Tagen, auf der Website www.windpark-geiersberg.de die Entwicklung zum WK61 regelmäßig veröffentlicht wird. Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden alles Wissenswerte und aktuelle Informationen über die Planungen des Windparks.

Aktuell werden Windmessung mithilfe eines LiDAR-Gerätes durchgeführt, die ein Jahr lang dauern wird. Die Abkürzung LiDAR steht für „Light detection and ranging“ und bezeichnet eine Methode zur optischen Abstands- und Geschwindigkeitsmessung mittels Laserstrahlen.

Das LiDAR-Messverfahren ist weniger aufwendig, weil es keines hohen Messmastes bedarf, um die Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe zu bestimmen.

Aktuell sind bis zu 4 Windräder auf dem WK61 geplant. Als Anlagentyp wurde uns Nordex N175 mit einer Nabenhöhe von ca. 179 Meter mitgeteilt.

Die Gemeinde Lülsfeld baut keinen Windpark auf dieser Fläche des WK61, diese Flächen wurden von Flächeneigentümern an ABO Energy verpachtet! Die Gemeinde besitzt keine eigenen Flächen die zur Verpachtung für den Windpark geeignet sind.

Die Gemeinde Lülsfeld wurde von den Kerneigentümer nicht als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger im Enstehungsprozess eingebunden. Nach Gesprächen mit ABOEnergy wurde uns zugesichert mit der eingerichteten Website die Transparenz (ab der Freischaltung der Homepage) sicherzustellen.

 
08/2024

„Die Gemeinde strebt einen ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung als Puffer zur Windkraft an. Dieser Puffer soll deutlich über den gesetzlich zumutbaren Mindestabständen liegen. Das Gremium der Gemeinde Lülsfeld entscheidet sich, keine weiteren Suchraumflächen zu melden und die Erweiterung der WK61 abzulehnen. Die gesetzlichen Abstände sind nicht zu unterschreiten und zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner zu erhöhen. Darüber hinaus nutzt die Gemeinde alle verfügbaren planerischen Möglichkeiten, zur Anpassung des Flächennutzungsplans und der Berücksichtigung von Schutzaspekten. Zum Abstandspuffer zwischen Wohnhaus der Lülsbachmühle bitten wir darum, 500 Meter einzuhalten und eine potenzielle Erweiterungsfläche als hinfällig zu betrachten.“

Gemeldet durch die Gemeinde Lülsfeld im Januar 2024. An die Regierung von Unterfranken, Regionsbeauftragte für die Region Main-Rhön

Übersichtsplan: Flächenplanung der Gemeinde, zur angedachten Windkraftanlage im Gemeindegebiet Lülsfeld, Gemarkung Schallfeld.

2024 WK 61

 
07/2024
Die Gemeinde erstellte einen Leitfaden für Photovoltaik- Freiflächenanlagen https://nextcloud.ament-it.de/index.php/s/nwrHeW8FiXccSTH. Mit der Aufstellung des Leitfadens möchte die Gemeinde eine transparente Entscheidungsgrundlage aller Akteure sowie Antragssteller bzw. Betreiber schaffen. Vorallem landwirtschaftliche Flächen mit geringem Ertrag eignen sich für Photovoltaikanlagen. Im Amtsblatt wurden die Bürgerinnen und Bürger informiert, dass es vor allem in der Gemarkung Schallfeld einen Standortdruck gibt. Ein Projektentwickler möchte ein Gebiet 10 ha oder größer entwickeln. Die Gemeinderäte wurden in einer der letzten Sitzung informiert.
 
06/2024

Neuigkeit zur Windkraft, im Vorbehaltsgebiet WK61

In einer nichtöffentlichen Flächeneigentümerversammlung wurde die Gemeinde durch ABO-Wind über die Sicherung von Kernflächen informiert. Weitere Details wurde im Pressebericht der Main Post am 17.05.2024 veröffentlicht. Abo-Wind teilte mit, dass bis zur Umsetzung der Maßnahme nun Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird und man hofft, dass die Gemeinden die Maßnahmen zur Windkraft unterstützt. Nach Aussage von ABO-Wind soll eine Beteiligung der Gemeinden mit 0,2 Cent pro Kilowattstunden erfolgen, um die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger an die Wertschöpfung teilzuhaben.

04/2024
Alle Flächeneigentümer wurden von ABO-Wind zur Eigentümerversammlung für das Windvorhaben "Geiersberg" eingeladen. Die Veranstaltung wurde im Gasthaus zur Sonne in Frankenwinheim am 25. April 2024 durchgeführt. Fast alle 50 Flächeneigentümer sind erschienen und wurden durch ABO-Wind zu den Verträgen informiert. Es sollen weitere Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit folgen. Nach aktueller Information könnte der Windpark bis 2027/2028 in Betrieb genommen werden.
 
04/2024
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurde der Gemeinderat von ABO-Wind (Projektierer zum Windpark) informiert. Die Flächeneigentümer haben sich mit ABO-Wind geeinigt und es wurden die wichtigsten Verträge von den Kerneigentümer unterzeichnet. Somit haben die Kommunen es nicht geschafft, eigener Herr des Verfahrens zu sein. In den nächsten Tagen sollen alle 50 Flächeneigentümer zum WK61 informiert werden.
 
02/2024

Die zweite Informationsveranstaltung für Flächeneigentümer im WK61 fand am Mittwoch, den 28.02.2024, in Lülsfeld statt. Es wurden alle Grundstückseigentümer im WK61 zu dieser Veranstaltung eingeladen, jedoch waren die Vertreter der Gemeinden, insbesondere die Bürgermeister von Frankenwinheim, Lülsfeld und Gerolzhofen, nicht gewünscht.

Nach den Informationen war es ein weiterer Versuch, um den Großteil der Grundstückseigentümer über die Pläne und potenziellen Auswirkungen der Windkraftprojekte zu informieren. Es bleibt zu hoffen, dass durch diese Information die Gleichbehandlung und auch zukünftige Pachtzahlungen aller Grundstückseigentümer im WK61 sichergestellt wurde.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Windkraft nicht nur potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt und Mitmenschen haben, sondern auch zur regionalen Wertschöpfung beitragen kann. Zudem kann die Einbindung der Bürger und Gemeinden in den Entscheidungsprozess, die Akzeptanz und das Engagement für solche Projekte erhöhen, um auch zukünftig Entwicklungen zu ermöglichen.

Derzeit hat die Gemeinde keine direkte Steuerungsfunktion über die Windkraftprojekte, aber es wird gehofft, dass die Einbindung der Grundstückseigentümer in zukünftigen Versammlungen eine stärkere Beteiligung ermöglicht. Es ist zu erwarten, dass eine öffentliche Veranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger, organisiert von den Flächeneigentümern oder ihren Vertretern, stattfinden wird. Es ist besonders wichtig, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig aktiv einzubinden - am besten dann, wenn noch nicht alles entschieden ist. Wir hoffen nicht, dass plötzlich Windkraftanlagen entstehen und nur ein Teil der Menschen davon profitieren werden.

01/2024

Das Vorbehaltsgebiet WK61 wird nach Vorstellung der Regionalplanung zum Vorranggebiet, um künftig zur Energiewende beizutragen. Sind solche Vorranggebiete für Windenergieanlagen einmal festgeschrieben, dann hat dort die Windenergienutzung Vorrang vor anderen Raumansprüchen. Die Gemeinde nutzt ihre begrenzte Möglichkeit um ihren Raumanspruch und die Anwohner auch Minderheiten zu sichern.

12/2023

In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 28.11.2023 wurde das Thema Windkraft diskutiert. Das Vorbehaltsgebiet WK 61, das zwischen den Gemeinden Lülsfeld, Frankenwinheim und Gerolzhofen liegt, befindet sich in der Flächensicherung eines Projektierers, der einzelne Flächenbesitzer besucht. Ohne Flächenpooling hat die Gemeinde keine Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Erstellung von Windkraftanlagen. Die Beteiligungsmöglichkeit sich zu beteiligen wird schwieriger und die Transparenz ist vermutlich nicht ausreichend gewährleistet.

Vor allem die Flächeneigentümer haben den wesentlichen Einfluss auf das Verfahren. Es ist wichtig die Belange der Gemeinde und der Mitbürger nicht aus den Augen zu verlieren. Nicht zuletzt um des Dorffriedens willen müssen die Flächeneigentümer und die Gemeinde die Chance nutzen, ein gewisses Maß an Einfluss zu bekommen. Die Wertschöpfung sollte in unserer Region bleiben, dies würde über Jahrzehnte ein Gewinn für alle Beteiligten sein.

11/2023
Die erste umfassende Informationsveranstaltung für alle Gemeinderäte der Gemeinden Frankenwinheim, Lülsfeld und den Stadträten von Gerolzhofen, hat am Dienstag den 21.11.2023 in Frankenwinheim stattgefunden.
Es wurde über unten stehenden Prinzipien berichtet, und wie man die Wertschöpfung in unsere Region behält. In einer der nächsten Gemeinderatssitzung werden wir ein kommunales Poolingverfahren beraten und nach Möglichkeit beschließen. Nach positiven Beschluss erfolgt die weitere Beauftragung zum Poolingverfahren. In einer weiteren Infoveranstaltung werden alle Flächeneigentümer über die regionale Wertschöpfung und ein mögliches Flächenpooling unterrichtet. Wir hoffen auf die Mitarbeit der Flächeneigentümer im WK61
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09/2023
Die erste Informationsveranstaltung der Flächeneigentümer zur Windkraft WK61 hat am Dienstag, den 26.09.2023 in Lülsfeld stattgefunden. Es war ein entscheidender Schritt, um alle Grundstückeingentümer über die Pläne und die potenziellen Auswirkungen der Windkraftprojekte zu informieren. Ziel ist, die Steuerungsfunktion in der Region zu halten und die Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer sicherzustellen. Dies kann dazu beitragen, Konflikte und Missverständnisse zu minimieren.

Nach dem die Flächeneigentümer im WK61 informiert wurden, sollen nun alle Gemeinderäte und Stadträte die gleichen Information erhalten, um die Durchführung von weiteren Informationsveranstaltungen zu beauftragen. Für weitere Schritte benötigt es Beschlüsse, im Gremium. Die Einbindung der Eigentümer soll in einer zweiten Flächeneigentümerversammlung noch in diesem Jahr, bzw. Anfang des nächsten Jahres folgen. Die geplante öffentliche Veranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger wird vorbereitet, sobald wir die Gemeinschaft aktiv in den Entscheidungsprozess einbeziehen können. Erst benötigt die Entscheidung der Eigetümer. Nur gemeinsam können wir die Bedenken und Meinungen der Menschen in der Region berücksichtigen. Als Unterstützung übernehmen die Windkümmerer Nordbayern, in Zusammenarbeit mit endura Kommunal die weiteren Fachthemen, damit alle Fragen mit ausreichend Fachwissen ausgeführt werden können.

Folgende Prinzipien, sind der Gemeinde wichtig:

- Windkraftanlagen in dieser Ausbauhöhe geht uns allen an, daher ist eine breite Bürgerbeteiligung sinnvoll!

- Alle Grundstückeigentümer in diesem WK61 Gebiet sollen die gleiche Information erhalten und am Pachterlös beteiligt sein.

- Mindestabstände zu den Wohngebieten, geht uns allen an.

- Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen und ihre Bürgerschaft an einem möglichen Windpark soll erhalten bleiben

- Die Zukünftigen Betreiber sollen nach Möglichkeit aus der Region sein und auch bleiben.

Öffentliche Hintergrundinformation:

Beispiel der Stadt Arnstein und der Markt Werneck, diese Kommunen haben ihr Pooling vor einem Jahr voraus: