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Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern ab 1. Juli 2022 möglich

 

Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern erst ab 1. Juli 2022 möglich!

 

Am 1. Januar 2022 ist das Bayerische Grundsteuergesetz in Kraft getreten. Aufgrund der neuen Rechtslage müssen die Finanzämter auf den Stichtag 1. Januar 2022

die hierfür erforderlichen neuen Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer feststellen.

Damit diese festgestellt werden können, sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verpflichtet,

zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Die Grundsteuer wird dann ab dem Jahr 2025 nach den neuen Berechnungsgrundlagen berechnet.

Die Grundsteuererklärung kann ab dem 1. Juli 2022:

  • elektronisch unter ELSTER – Ihr Online-Finanzamt (www.elster.de) übermittelt werden. Hierfür ist eine Registrierung notwendig, die bis zu zwei Wochen dauern kann!
  • oder Papier eingereicht werden. Die Vordrucke hierfür finden Sie in Kürze im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de
  • ab 1. Juli 2022 auch in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen.

 

Quelle: Finanzamt Schweinfurt, vom 28.04.2022

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