Gemeinde Lülsfeld   DEU Lülsfeld COA svg
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Aus dem Gemeinderat

LÜLSFELD (RA)

Hauptthema in der Gemeinderatssitzung war der geplante Funkmast am Tannenwäldchen zwischen Lülsfeld und Rimbach sowie das Bürgerbegehren gegen den Bau dieses Mastes.

Das gemeindeeigene Grundstück dafür ist von der Gemeinde bereits an die Deutsche Funkturm AG verpachtet und der von der Gemeinde genehmigte Bauplan für den Mast liegt im Landratsamt auf, die zuständigen Behörden haben die Unbedenklichkeit festgestellt.

Bürgermeister Robert Schemmel las dazu ein Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft vor, das die rechtliche Seite für einen möglichen Bürgerentscheid abklärt. Falls die Gemeindeverantwortlichen das Bürgerbegehren ablehnen, gäbe es keinen Bürgerentscheid und die Bürgerinitiative hätte nur die Möglichkeit, gegen die Entscheidung zu klagen, führte er aus. Weiter stellte er fest, dass nur gegen Liegenschaften der Gemeinde vorgegangen werden kann, nicht gegen Mobilfunkanlagen. Also dagegen, dass eine Gemeinde ein Grundstück zur Verfügung stellt, könne sich die Klage richten, nicht gegen den Bau selbst.

Nachdem ein großes Publikumsinteresse bestand, 18 Personen - zum Teil von der Lülsfelder Initiative gegen den Mast, zum Teil von der Rimbacher Initiative, die ebenfalls eine Unterschriftensammlung schon vor Wochen abgegeben hatte und zum Teil von interessierten Zuhörern - waren im Rathaussaal, ließ Robert Schemmel im Sitzungsverlauf eine Diskussion zu.

Aus den Unterlagen der VG hervor geht zudem hervor, dass die Zahl der Unterschriften, welche die Verantwortlichen der Bürgerinitiative gesammelt haben, für die Zulassung eines Bürgerentscheides ausreicht. Dazu fragte Ratsmitglied Lothar Riedel, warum ein Teil der Gemeinde, genauer die Bürger von Schallfeld nicht gefragt wurden, ob sie die Bürgerinitiative durch ihre Unterschrift unterstützen? Wortführer Josef Wiener meinte, das sei wegen des Zeitdrucks nicht möglich gewesen, doch die Schallfelder Bürger würden noch informiert.

Ausdrücklich wies der Bürgermeister darauf hin, dass die Telefongesellschaften auf die Gemeinde mit dem Wunsch nach einem Standort zu gekommen wären, nicht umgekehrt. Ergänzend dazu sagte er, die Gemeindeverantwortlichen hätten vorsorglich den Standort, der über 900 Meter von den ersten Häusern aller anliegenden Orten entfernt ist, angeboten, damit nicht auf einem Privatrundstück näher am oder im Ort Sendeanlagen installiert würden. Auch wenn der Standort beim Bürgerentscheid abgelehnt wird, hätte das keine Einwirkungen auf den Bau, ergänzte er.

Elmar Scheder fragte , wie der Betreiber, also die Funkmast AG, auf Schadenersatzforderung reagiere. Dazu meinte Robert Schemmel, durch die Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Ämter und die Einhaltung der Richtwerte würden Schadensersatzforderungen nichtig.

Reinhard Ebert aus Rimbach brachte ein Beispiel, welche Schäden Strahlen eines Funkmastes verursacht hätten. Ebenfalls von Rimbacher Seite kam die erneute Forderung nach einem Standort, der zirka 150 bis 200 Meter weiter von Rimbach entfernt auf Järkendorfer Gebiet, das zu Prichsenstadt gehört.

Josef Wiener meinte, der geplante Mast sei kein örtlicher Umsetzer, sondern größerer Verteiler.

Alfred Bauer bemängelte, die Gemeinde habe die Überlegungen und Entscheidungen in Bezug auf den Funkmast nicht an die große Glocke gehängt. Die Langzeitfolgen seien nicht feststellbar, deshalb trete die Initiative für eine Minimierung der Strahlungsintensität ein, führte er weiter aus. Wir sind keine Gegner, sondern Einwohner dieses Ortes, ergänzte er und befürchtete, von der Größe und dem Standort des Mastes her, könne dieser kilometerweit strahlen.

Bei der Bürgerversammlung und auf Zeitungsberichte über die Entscheidungen des Gemeinderates seien keine Fragen oder Gegenstimmen gekommen, antwortete Gemeinderätin Gabriela Triphan und verwies auf ähnliche Funkmasten, die in Orten der Umgebung stehen würden. Die von Reinhard Ebert angesprochene zusätzliche hohe Belastung durch die Magnetfelder der bestehenden Starkstromleitung widerlegte Ratsmitglied Thomas Heinrichs.

Einstimmig entschied sich der Gemeinderat, das Bürgerbegehren zu zulassen und legte den Bürgerentscheid auf Sonntag, den 25. März 2007 fest.

Quelle: Mainpost

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