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Katastrophen­warnung

 

landesweit einheitlichen Probealarm am 09.03.2023 um 11 Uhr.

Katastrophen­warnung und Information

Bei Katastrophen oder großflächigen Gefährdungslagen ist die schnelle Warnung der Bevölkerung sowie die Weitergabe von Informationen an die Öffentlichkeit

oftmals ein wesentliches Kriterium, um weitere nachteilige Auswirkungen zu vermeiden. Wenn man sich auf drohende Schadensereignissen durch das rechtzeitige

Vorliegen von Informationen vorbereiten kann, ist das zudem ein entscheidender Vorteil. In Bayern wurden deshalb verschiedene Verfahren und Warndienste eingerichtet,

die zu einer effektiven Verbreitung von Warnungen und Informationen beitragen.

Allgemeine Warnung

Zur allgemeinen Warnung der Bevölkerung greifen die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden auf folgende Mittel zurück:

  • Amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen über den Rundfunk
  • Sirenen, über die auch das Signal "Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsage achten" ausgestrahlt werden kann
  • Lautsprecherfahrzeuge

Die Rundfunkwarnung wird flächendeckend in ganz Bayern genutzt und bietet die Möglichkeit, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Verhaltensregeln an die Bevölkerung weiterzugeben.

Daneben werden zur Warnung der Bevölkerung teilweise auch Sirenen und Lautsprecherfahrzeuge eingesetzt.

Einen Überblick des „Warnmittelmixes“ zeigt das Video des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) BBK Warnmittelmix mit Untertiteln.