Gemeinde Lülsfeld   DEU Lülsfeld COA svg
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Information zum Mobilfunk

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde auch der Antrag eines Netzbetreibers für einen Mobilfunkmast behandelt. Das Thema Mobilfunk und Strahlung bereitet vielen Bürgern Sorge und ist in den Diskussionen häufig emotional aufgeladen. Die Gemeinde möchte daher an dieser Stelle die derzeit verfügbaren Zahlen, Daten und Fakten vermitteln:

 

Rahmenparamter zum geplanten Mobilfunkmast der Telekom

  • geplanter Standort: Rimbacher Höhe (siehe Bild)
  • Höhe: 30-40 Meter
  • Material: Stahlgerüst oder Beton
  • Stromanschluss: Normaler Hausanschluss (Maximalleistung: 25 KW)
  • maximale Sendeleistung: 500 Watt je Antenne
  • Anzahl Antennen: derzeit 3 (Richtung Rimbach, Järkendorf, Lülsfeld). Weiter Anbieter können folgen. Derzeit sind in Deutschland 3 große Anbieter am Markt.

 

Handlungsalternativen für die Gemeinde beim Umgang mit neu geplanten Standorten

Nach § 7a der Bundesimmissionsschutzverordnung ist die Stadt/Gemeinde, in deren Gebiet die Mobilfunkanlage errichtet werden soll, bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem 22. August 2013 errichtet werden, durch die Betreiber zu hören. Die Stadt/Gemeinde erhält rechtzeitig die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der Baumaßnahme, die Ergebnisse der Beteiligung sind zu berücksichtigen.Nachdem die Stadt/Gemeinde über die bevorstehende Standortentscheidung informiert wurde und sich an der Benennung von Alternativen und der Auswahl des zu errichtenden Standorts beteiligen kann, bestehen folgende Handlungsalternativen:

  1. Nichts tun.
    Der Netzbetreiber geht davon aus, dass sich die Stadt/Gemeinde an der Standortwahl nicht beteiligen möchte und sucht selbst einen neuen Standort. Neben der funktechnischen Eignung sind Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit wichtige Kriterien. Über kurz oder lang ist das Entstehen unabgestimmter Standorte an zufälliger Stelle wahrscheinlich. Möglich ist, dass diese an besonders unerwünschter Stelle errichtet werden
  2. Ablehnung.
    Damit wird auf die Nutzung von Gestaltungsspielräumen verzichtet (man "redet nicht mehr mit"). Über kurz oder lang ist das Entstehen unabgestimmter Standorte an zufälliger Stelle wahrscheinlich. Möglich ist, dass diese an besonders unerwünschter Stelle errichtet werden
  3. Nutzung der Gestaltungsspielräume unter Inkaufnahme, dass Mobilfunk nicht zu verhindern ist
    Es geht nicht um das "ob", sondern um das "wie". Die Stadt/Gemeinde kann die Immissionsminimierung und damit die Vorsorge als weiteres Kriterium der Standortwahl einführen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Lülsfeld hat sich daher entschieden bei der Auswahl eines Mobilfunkstandortes mitzuwirken.

 

Weiterführende Informationen

 

Versorgungsgebiet